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Der Fünfer und das Weggli

Mediencommuniqué: 28. September 2009

Die Verhandlungen um die besetzte Liegenschaft in der Binz bewegen sich in neue Richtungen. "Schoch Entsorgung und Recycling" überreicht dem Immobilienamt heute 400'000 Fünfräppler oder 720kg goldene Münzen mit einem Nennwert von Sfr. 20'000.- in acht Schubkarren.


Bilder von der Aktion in der Kantonalen Verwaltung

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Es begann vor über drei Jahren. Mit einem leerstehenden Fabrikareal und ein paar dutzend Menschen voller Ideen. Daraus entstand an der Üetlibergstr. 111 ein selbstverwalteter, nicht kommerzieller Arbeits- und Lebensraum von internationaler Bedeutung. Wir sind die Familie Schoch, die fest dort wohnt und die "BINZ" kollektiv organisiert. Die Liegenschaft, die wir besetzen, gehört seit 1983 dem Kanton Zürich.

 

Wie man seit dem Frühjahr der Zeitung entnehmen konnte, hat der Kanton mit dem Areal neue Pläne. Nachdem wir aus dem Amtsblatt vom 9. April 2009 mit Erstaunen von einem  Submissionsverfahren zum Abbruch der Liegenschaften per 1. Juli 2009 erfuhren, nahmen wir Kontakt mit den kantonalen Behörden auf. Der Austausch zwischen uns und den Beamten blieb stets spannend, denn Kommunikation ist bekanntlich etwas ziemlich Kompliziertes; Vertrauen und Interessenskonflikte, Sachkompetenz und Verhandlungsspielraum, E-Mails, Zeitungsartikel und Sitzungszimmer- Es kam alles zusammen. Manche würden sagen:

 

Da wurde Politik gemacht!

 

Beim ersten Gespräch im Mai 2009 erfuhren wir, dass die Hallen bis im Sommer dem Meistbietenden im Baurecht vergeben und das Gelände bei der Übergabe geräumt sein sollte. Weil dieser Zeitplan sportlich war und man wider erwarten mit uns reden konnte, beschlossen die zuständigen Personen des Immobilienamts die Besetzung sicher bis Ende September zu dulden und im August das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

In den Wochen bis zum zweiten Gespräch änderten sich die Pläne des Immobilienamts. Vor Beginn des Veräusserungsverfahren sollen nun zuerst eine Altlasten-Sondierung sowie abfallrechtliche Untersuchungen vorgenommen werden, bevor das Gelände im Baurecht veräussert wird. Hierfür sei ein Abbruch der Gebäude zwingend.

Unsererseits haben wir zwei Petitionen lanciert, die eine beinhaltet die Forderung von einem Abbruch auf Vorrat abzusehen, die andere fordert die Übergabe des Areals im Baurecht an die jetzigen BewohnerInnen.

Die Medien berichteten, PolitikerInnen formulierten eine Anfrage an den Stadtrat, sowie eine Interpellation an den Regierunsrat.

 

Beim zweiten Gespräch im August 2009 drückten wir Zweifel darüber aus, dass für die notwendigen Abklärungen ein Abbruch tatsächlich zwingend ist und wir einigten uns mit den Behörden darauf, diese Frage von Fachleuten klären zu lassen. Verschiedene Geologen sind in der Folge zum Schluss gekommen, dies sei nicht der Fall. Es stellte sich heraus, dass nicht ein technischer  Sachzwang, sondern eine vermutete Nicht-Kooperation unsererseits der Grund für den geplanten Abriss waren.

 

Aufgrund dieser Sachlage entschieden sich die kantonalen Amtsträger dazu, die Besetzung weiter zu dulden. Allerdings knüpfen sie daran drei Bedingungen.

- Die notwendigen Sondierungsarbeiten werden in keiner Weise behindert.

- Das Areal ist bis zum 31. Juli 2010 geräumt.

- Eine Sicherheitsleistung für allfällige Entsorgungskosten, die dem Kanton aufgrund unserer Anwesenheit entstehen.

 

Diese Forderungen haben wir weitgehend bestätigt mit Ausnahme des fixen Auszugstermins, auf den wir uns derzeit nicht festlegen wollen. Wir haben den Behörden vorgeschlagen, den Stand der Projektentwicklung  im Frühling 2010 zu besprechen, wenn die Resultate der Untersuchen vorliegen und die Fortschritte in der Projektplanung konkreter sind. Nicht, dass noch grundlos abgrissen wird... Was die Sfr. 20'000.- betrifft,  so schlugen wir vor, sie bis Ende dieses Jahres bereitzustellen.

 

Geld oder Räumung

 

Die Antwort auf die aus unserer Sicht sehr entgegekommende Bestätigung fiel unerwartet brüsk aus: "Sollte das Geld nicht bis Ende September auf unser Postkonto einbezahlt werden, so werden wir umgehend die Räumung und den Abbruch der Liegenschaft veranlassen."  Umso verblüffender war diese Antwort, als in der ursprünglichen Forderung kein spezifischer Zahlungstermin erwähnt war.

 

Das kam etwas plötzlich für uns, denn wir waren der Ansicht auf gutem Weg zu einer beidseitig akzeptierten Situation zu sein. Nachdem sich in den vergangenen sechs Monaten sämtliche Sachzwänge bezüglich der Notwendigkeit eines unmittelbaren Abbruchs als unbegründet erwiesen haben, lesen wir die Antwort des Immobilienamts als Aufbau von Druckmitteln. Gefordert werden Zugeständnisse und einseitige Sicherheitsleistungen. Wir konstatieren eine inkohärente Kommunikation und keine konkreten Baupläne seitens des Kantons, dafür Räumungsandrohungen und Geldforderungen.

 

Die Erwartung, dass wir die Kosten, die wir verursachen tragen ist verständlich. Dennoch halten wir die Geldforderungen in mehrerer Hinsicht für fragwürdig. Die Hinterlegung von finanziellen Sicherheiten ohne verbindliche Vereinbarung oder die Tatsache, dass die Hallen zum Zeitpunkt der Besetzung alles andere als leer waren, sind zwei Aspekte hierfür. Ein Abriss auf Vorrat ist für uns aus jedwelchen Gründen inakzeptabel. Abgesehen davon besetzen, nutzen und beleben wir verlassene Liegenschaften unter anderem genau darum, weil wir uns auf andere Dinge konzentrieren wollen als Geld. Wenn aber unser Zustupf tatsächlich die einzige Möglichkeit ist, das Immobilienamt von ihren Sperrgut-Albträumen zu bewahren und sie davon zu überzeugen, dass wir es damit ernst meinen erstens ein funktionierendes Verhältnis zu etablieren und zweitens hier zu bleiben, dann machen wir diese einmalige Ausnahme:

 

"Ihr bekommt die Fünfer, wir behalten das Weggli."

 

 

Familie Schoch

 

 

Weitere Informationen: www.binzbleibtbinz.ch

Für Fragen und Details: familieschoch@binzbleibtbinz.ch